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Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Neue gesetzliche Anforderungen für digitale Angebote ab 2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Dieses Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und legt verbindliche Standards für die digitale Barrierefreiheit fest. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.

 

 


Wer ist betroffen?

Webshops und Apps im E-Commerce

Verlage mit digitalen Publikationen

Hotel- und Reiseportale

Die Buchungen ermöglichen

Online-Terminbuchungstools

Auch für Dienstleistungen, die selbst nicht unter das BaFG fallen (z. B. Tourismusbetriebe mit direktem Online-Verkauf von Hotelzimmern)

Webseiten mit digitalen Mitgliedschaften und Abonnements

Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Online-Inhalte für alle Nutzer:innen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten zugänglich sind. Dazu gehören optimierte Farbschemata, verbesserte Kontraste, anpassbare Schriftgrößen, alternative Navigationsmöglichkeiten und aussagekräftige Alternativtexte für Bilder.

In Österreich sind nahezu 29 % der Menschen auf solche unterstützenden Maßnahmen angewiesen. Ohne entsprechende Anpassungen kann die Nutzung digitaler Angebote erheblich erschwert werden. Eine frühzeitige Integration barrierefreier Lösungen trägt dazu bei, digitale Inhalte für alle zugänglich zu machen und das Nutzungserlebnis zu verbessern.

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Wer ist ausgenommen?

Kleinstunternehmen

Mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen

Unternehmen

die digitale Dienstleistungen anbieten, aber entweder einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen EUR oder eine maximale Jahresbilanzsumme von 2 Millionen EUR nicht überschreiten

Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, digitale Inhalte uneingeschränkt zu nutzen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Unternehmen, die Barrierefreiheit proaktiv umsetzen, leisten einen wertvollen Beitrag zur Inklusion und gesellschaftlichen Teilhabe. Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, zeigt ein barrierefreies Angebot soziale Verantwortung und stärkt das Vertrauen sowie die Bindung der Kund:innen.

Barrierefreiheit von Anfang an: Eine lohnende Investition für Unternehmen

Auch wenn kleine Webshops nicht unter das BaFG fallen, sollten Unternehmen bedenken, dass eine nachträgliche barrierefreie Anpassung oft kostspieliger ist als eine barrierefreie Gestaltung von Anfang an. Zudem verbessert Barrierefreiheit die Benutzerfreundlichkeit für alle Kund:innen und kann die Reichweite und Conversion-Rate eines digitalen Angebots positiv beeinflussen.

Gesetzliche Grundlagen

EU-Richtlinie 2016/2102

Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

EU-Richtlinie 2019/882

(European Accessibility Act) für digitale Produkte und Dienstleistungen

Zusammenfassung

Die Europäische Union hat mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und der EU-Richtlinie 2019/882 klare Standards für digitale Barrierefreiheit geschaffen, die in Österreich durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verankert wurden.

Fazit:

Digitale Barrierefreiheit: Mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe

Das BaFG stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Inklusion und digitale Gleichberechtigung dar. Unternehmen sollten sich mit den Anforderungen vertraut machen und rechtzeitig Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen, um sowohl rechtliche Vorgaben zu erfüllen als auch ihren Kundenkreis zu erweitern.

Quelle: wko.at

> chiliSCHARF GmbH übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der in diesem Blogbeitrag bereitgestellten gesetzlichen Informationen.

Günter

Über 25 Jahre Erfahrung und Betreuung von TOP Unternehmen

  • 1992 - 1995 Studium an der JKU Linz  
  • seit 1989 selbstständiger Unternehmer im Bereich Marketing & Kommunikation 
  • Betreuung von TOP Unternehmen, Tourismusregionen und Institutionen wie Swietelsky, Habau, Saalbach Hinterglemm, Europasportregion, Wirtschaftskammer, ... 
  • 2009 Gründung der Kommunikationsagentur chiliSCHARF.

Beratung ist bei uns Chefsache! Ich stehe allen Kunden für Fragen persönlich zur Verfügung."